Sofern Sie Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft sind, können Sie uns beauftragen, dass ab 2009 zusätzlich zur Abgeltungssteuer Ihre individuelle Kirchensteuer anonymisiert an das zuständige Finanzamt abgeführt wird.

 

Beauftragen Sie uns nicht, ist die Höhe der einbehalteten Abgeltungssteuer weiter in der Einkommensteuererklärung anzugeben, damit die Kirchensteuer nachträglich vom Finanzamt festgesetzt werden kann.

 

Sollten Sie den Kirchensteuereinbehalt durch uns auf die ab dem 01.01.2009 zufließenden Kapitalerträge wünschen, benötigen wir von Ihnen den "Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer" unterschrieben zurück.

 

Dieser Antrag ist aber nur dann erforderlich, wenn Ihre Kapitalerträge den bei uns eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen. 

 

(bitte klicken Sie auf mehr)

Raiffeisenbank eG Niederwallmenach
BLZ: 57062675