Die Abgeltungsteuer kommt im Jahr 2009. Deutschland folgt damit dem europäischen Trend, private Kapitalerträge direkt bei der Auszahlung endgültig zu besteuern.
Eigentlich ist bis 2009 noch eine Menge Zeit. Doch schon jetzt gilt es für jeden Anleger zu prüfen, ob seine Geldanlagen gewinnen oder verlieren und welche Finanzstrategie bei diesen Aussichten die richtige ist.
Worauf die neue Steuer entfällt:
Die neue Abgeltungsteuer wird durch einen Abzug in Höhe von 25 Prozent Kapitalertragsteuer (KapSt) erhoben. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der KapSt) und ggf. Kirchensteuer. Damit sind diese Einnahmen nicht mehr in der Einkommensteuerveranlagung anzugeben bzw. werden dort nicht mehr veranlagt. Eine Veranlagung zur Einkommensteuer ist nur noch dann erforderlich und empfehlenswert, wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist als 25 Prozent.
Werfen Sie einen Blick in Ihr Depot.
Um die Abgeltungssteuer bei der Wertpapier-Anlage zu umgehen, empfiehlt es sich, risikoarme Wertpapiere zu kaufen, die Sie lange im Depot halten können. Denn die Erlöse werden ab 2009 bei jedem Verkauf versteuert. Eine geeignete Anlage sind breit gestreute Aktienfonds oder Dachfonds. Im Vergleich zu Direktanlagen verteilen Sie das Risiko. Gleichzeitig haben Sie konstante Wertsteigerungs-Chancen.
Beachten Sie, dass Ihr Portfolio zur Einführung der Steuer stehen sollte. Wenn Sie Ihr Depot bereits jetzt neu ausrichten, reicht die Zeit, um die Werte vor dem 1. Januar 2009 noch einmal steuerfrei auszutauschen. Bei Anlagen mit Zinserträgen bietet die neue Steuer eher Vorteile. Wurden diese bisher mit dem individuellen (meist höheren) Einkommensteuer-Satz veranschlagt, gelten künftig auch hier die einheitlichen 25 Prozent.
Hierzu ein Beispiel (ohne Berücksichtigung von Kirchensteuer):
Sparer Norbert Neureich bekommt für seine Festgeldanlage 100 Euro Zinsen. Davon werden 25 Euro Abgeltungsteuer (25 Prozent von 100 Euro) abgeführt. Ebenso 1,38 Euro Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent von 25 Euro). Herr Neureich hat damit einen Ertrag nach Steuern von 73,62 Euro.
Es gibt auch Kapitalanlagen, die künftig noch in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Dies ist der Fall, wenn die erhobene Kapitalertragsteuer auch weiterhin nur eine Vorauszahlung auf die persönliche Einkommensteuerschuld darstellt. Dies gilt für im Betriebsvermögen erzielte Einkünfte aus Kapitalanlagen, die zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Tätigkeit gehören, sowie für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Unverändert bleiben auch die Besteuerungsregeln bei Immobilien, Edelmetallen und Kunstgegenständen, privaten Rentenversicherungen sowie den gesetzlich geförderten Altersvorsorgeprodukten.
Ab 2009 entfällt der Sparer-Freibetrag, und es werden keine tatsächlich entstandenen Werbungskosten mehr berücksichtigt. So ist die Fremdfinanzierung einer Kapitalanlage künftig nicht mehr interessant, da die Zinsaufwendungen nicht mehr als Werbungskosten abgezogen werden können.
Stattdessen erhält jeder Anleger einen Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro (Ehegatten 1.602 Euro), der wie bisher durch einen Freistellungsauftrag direkt bei der Erhebung der Steuer durch die Bank geltend gemacht werden kann. Durch die Einführung der Abgeltungsteuer wird sich bei der Verwaltung der Freistellungsaufträge nichts verändern. Die vor dem 1.Januar 2009 erteilten Freistellungsaufträge bleiben weiter gültig. Dies gilt auch für Nichtveranlagungsbescheinigungen.
Fazit: Die neue Abgeltungsteuer tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Sie bringt Neuerungen mit sich. Damit Sie davon profitieren können, sollten Sie frühzeitig Ihre Geldanlagen anpassen und sich von uns ausführlich beraten lassen. Ihr Berater freut sich auf ein Gespräch mit
Aktien:
Die renditeträchtigste Anlageform hat unter der Abgeltungssteuer am meisten zu leiden. Der Wegfall der einjährigen Spekulationsfrist, nach der Veräußerungsgewinne steuerfrei sind, belastet vor allem langfristig orientierte Investoren. Wer auf Sicht von vielen Jahren im Aktienmarkt engagiert bleiben will, sollte sein Depot vor Ende 2008 noch einmal gründlich überprüfen. Dividendenstarke Titel könnten ab 2009 an Attraktivität verlieren, weil das Halbeinkünfte-Verfahren nicht nur bei Kursgewinnen, sondern auch bei den jährlichen Ausschüttungen beendet wird.
Aktienfonds:
Bei Aktienfonds stehen langfristige Anleger vor demselben Problem. Auch hier werden die Kursgewinne und Ausschüttungen ab 2009 von der Abgeltungssteuer erfasst. Bei thesaurierenden Fondsprodukten, bei denen die Ausschüttungen direkt neu investiert werden, wird bislang eine "fiktive" Besteuerung der Ausschüttungen vorgenommen. Sollte diese auch nach der Einführung der Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne beibehalten werden, könnte sogar eine Doppelbesteuerung drohen. Wer bis zum 31.12.2008 einen möglichst risikoarmen, weltweit investierenden Aktienfonds kauft, kommt noch in den Genuss der alten Regelung und kann noch Jahre später Kursgewinne steuerfrei realisieren.
Anleihen I:
Festverzinsliche Wertpapiere können als Gewinner der steuerlichen Neuregelung gelten. Zwar fällt auch hier die Spekulationsfrist ab 2009 weg. Doch bei der Versteuerung der Zinseinnahmen stellen sich viele Investoren in Zukunft besser. Die 25 Prozent Abgeltungssteuer liegen nämlich in vielen Fällen unter dem persönlichen Einkommenssteuersatz, mit dem bislang die 30prozentige Zinsabschlagssteuer verrechnet wurde.
Anleihen II:
Mit Zerobonds, also Anleihen, die keinen Zinskupon auszahlen, sondern bis zum Ende der Laufzeit Kursgewinne auftürmen, kann man die Abschlagssteuer-Zahlung im Prinzip um mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte nach hinten verlagern. Allerdings ist heute kaum abzusehen, ob der Gesetzgeber nicht irgendwann auch hier schon während der Laufzeit mit einer "fiktiven" Besteuerung eingreift.
Anleihen III:
Durch den Kauf von Anleihen mit "fiktiver Quellensteuer", die von ausländischen Staaten ausgegeben werden, kann der findige Anleger sogar die Abgeltungssteuer zum Teil umgehen. Die Banken führen in diesen Fällen nur 5 bis 15 Prozent Steuer der Erträge ab, den Rest hat der Anleger bereits an den ausländischen Fiskus gezahlt, allerdings nur auf dem Papier. Doppelbesteuerungs-Abkommen mit den betreffenden Staaten sind die Ursache für diese Möglichkeit. Anleihen dieser Art gibt es von vielen südamerikanischen Staaten, aber auch von Griechenland oder Portugal.
Rentenfonds:
Auch bei Rentenfonds wird die Abschlagssteuer auf ausgewiesene Zinszahlungen und die Veräußerungsgewinne fällig. Die Spekulationsfrist fällt ab 2009 ebenfalls weg. Durch den Kauf von Produkten, die auf Anleihen mit niedrigen Zinskupons setzen, kann die Besteuerung der Ausschüttungen in Grenzen gehalten werden. Dafür schlagen die Steuern beim Verkauf der Fondsanteile stärker zu Buche.
Zertifikate I:
Des Deutschen Anlegers neuer Liebling hat durch die Ankündigung der Abgeltungssteuer eine schwere Übergangszeit vor sich. Nur Zertifikate, die vor dem 15. März 2007 gekauft wurden, oder vor dem 30. Juni 2009 verkauft werden, kommen noch den Genuss der Steuerfreiheit – vorausgesetzt, sie wurden mindestens ein Jahr gehalten.
Zertifikate II:
Diese Regelung gilt aber nur für Zertifikate, die nicht als "Finanzinnovation" gelten. Bei diesen, wie etwa Garantiezertifikaten, mussten schon bisher die Veräußerungsgewinne mit dem persönlichen Steuersatz verrechnet werden. Damit ergibt sich bei Finanzinnovationen durch die neue Abgeltungssteuer in vielen Fällen eine Besserstellung gegenüber der bisherigen Praxis.
Immobilien:
An der Besteuerung von Immobilien ändert sich durch die Abgeltungssteuer nichts. Wie bisher können Veräußerungsgewinne bei nicht selbst genutzten Objekten nach zehn Jahren steuerfrei eingefahren werden. Bei selbst genutzten Immobilien ist der Gewinn im Verkaufsfall sogar jederzeit steuerfrei.
Immobilienfonds:
Auch Immobilienfonds gehören zu den Gewinnern. Gewinne des Fonds aus der Veräußerung von in Deutschland liegenden Immobilien (bei mehr als zehn Jahren Haltedauer) bleiben wie bei der Direktanlage steuerfrei, sofern diese ausgeschüttet werden.
Fonds-Sparverträge:
Ein harter Schlag für Vermögenssparer dürfte aller Voraussicht nach die steuerliche Behandlung der Erträge aus Fondsparplänen sein. Ob Zinszahlungen aus dem Rentenfonds oder Dividenden, die aus dem Aktienfonds-Sparen erwachsen: 25 Prozent Abschlagssteuer werden fällig, wenn die Fondsanteile nach dem 1. Januar 2009 gekauft wurden.
Riester- und Rüruprente:
Die beiden neu geschaffenen Renten-Instrumente sind durch die Einführung der Abgeltungssteuer noch einmal attraktiver geworden. Da in beiden Fällen eine nachgelagerte Besteuerung der Rentenzahlungen erfolgt, greift die Abgeltungssteuer hier nicht. Und da im Regelfall während des Rentenbezugs deutlich niedrigere Steuersätze zu zahlen sind, fällt auch diese nachgelagerte Besteuerung vermutlich moderat aus.
Lebensversicherung:
Die Abgeltungssteuer kommt bei Lebensversicherungen nur unter bestimmten Bedingungen zur Geltung. Bei Lebensversicherungen die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind die Erträge nach zwölf Jahren steuerfrei. Bei Verträgen, die ab 2005 geschlossen wurde, ist nach Ablauf von zwölf Jahren und einem Mindestalter von 60 Jahren nur die Hälfte der Erträge steuerpflichtig. Diese werden mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz belegt. Sind diese beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, unterliegen die gesamten Gewinne der Abgeltungssteuer.